Fahrerlaubnisklasse B

 

 

 

Fahrzeugart: PKW und leichte LKW

Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von max. 3500 kg und 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt. Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen immer mitgeführt werden.

 

Mindestalter:

18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitendem Fahren

 

sonstige Voraussetzungen:

Keine

 

beinhaltet die Klassen:

L, AM


 

Theoretische Ausbildung: (Doppelstunden zu jeweils 90 Minuten)

UnterrichtMindestumfang ohne VorbesitzMindestumfang bei Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundstoff 12 Stunden 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht 2 Stunden 2 Stunden
Gesamt 14 Stunden 8 Stunden

 

Praktische Ausbildung:

SonderfahrtenMindestumfang der Sonderfahrten
Schulung auf Bundes- oder Landstraße 5 Stunden
Schulung auf Autobahnen 4 Stunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 Stunden
Gesamt 12 Stunden

 

Preise der Ausbildung: Infos in der Fahrschule

PostenKosten
Grundbetrag
 
Lehrmaterial Klasse B  
weiterer Grundbetrag nach nicht bestandener Theorieprüfung  
Vorstellung zur theoretischen Prüfung  
Übungsstunde á 45 Minuten  
Überlandfahrt á 45 Minuten  
Autobahnfahrt á 45 Minuten  
Nachtfahrt á 45 Minuten  
Vorstellung zur praktischen Prüfung
 
Fehlstunde  

 

Weitere Gebühren:

PostenKosten
Sehtest  
Erste Hilfe bitte erfragen

 

TÜV Nord:

PostenKosten
Theoretische Prüfung 22,49 €
Praktische Prüfung 91,75 €

 

Folgende Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag auf Fahrerlaubnis beizulegen:

  • Sehtest
  • Lichtbild
  • Bescheinigung über den Kurs "Erste Hilfe"
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis / Reisepass)
Bei Antragsstellung werden weitere Kosten, die durch die jeweiligen Kommune festgelegt werden.

 

Stand: 01.03.2013, Alle Angaben zu externen Kosten ohne Gewähr

 

Wir bilden in folgenden Fahrerlaubnisklassen aus:

 

PKW-Klassen:

 FahrerlaubnisklasseVoraussetzungFahrerlaubnis für
Klasse B ab 18 Jahren
ab 17 Jahren mit begleitendem Fahren
KFZ mit zulässiger Gesamtmasse von max. 3500 kg und 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt. Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen immer mitgeführt werden.

B96

Erweiterung der Klasse B

ab 18 Jahren
ab 17 Jahren mit begleitendem Fahren

 

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 4250 kg nicht übersteigen.
Klasse BE ab 18 Jahren
ab 17 Jahren mit begleitendem Fahren
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen.
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